Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Die Minijob-Grenze wächst mit
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.
- 2026: 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) – das sind rund 43 Stunden zum Mindestlohn.
- 2027: 633 € im Monat.
Über der Grenze beginnt der Übergangsbereich (2026: 603,01 € bis 2.000 €), in dem die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist.
Was das für die Einsatzplanung bedeutet
Steigt der Stundenlohn, aber die Grenze nur in Euro-Schritten, bleibt die Zahl der möglichen Stunden ungefähr gleich (rund 43 im Monat). Wer Aushilfen mit festen Stunden plant, sollte zum Jahreswechsel prüfen:
- Passt der Monatsverdienst noch unter die Grenze?
- Müssen Stunden angepasst oder Verträge umgestellt werden?
- Wie verändern sich die Pauschalabgaben (rund 31 % zusätzlich auf jeden Euro Lohn)?
Was bedeutet das für Ihren Markt?
Jede Mindestlohnerhöhung wirkt doppelt: auf den Lohn und auf alle prozentualen Abgaben. Bei einer Abrechnung je Warenträger sind Lohnanpassungen im vereinbarten Satz berücksichtigt – Sie planen mit festen Kosten je Palette statt mit Stundenzetteln.