Ratgeber · Minijob & Mindestlohn

Minijob 2026 und 2027: Verdienstgrenze 603 € und 633 €, Mindestlohn 13,90 € und 14,60 €

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 €, 2027 bei 633 €. Was das für Einsatzplanung und Kosten im Markt bedeutet.

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Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Die Minijob-Grenze wächst mit

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.

  • 2026: 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) – das sind rund 43 Stunden zum Mindestlohn.
  • 2027: 633 € im Monat.

Über der Grenze beginnt der Übergangsbereich (2026: 603,01 € bis 2.000 €), in dem die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist.

Was das für die Einsatzplanung bedeutet

Steigt der Stundenlohn, aber die Grenze nur in Euro-Schritten, bleibt die Zahl der möglichen Stunden ungefähr gleich (rund 43 im Monat). Wer Aushilfen mit festen Stunden plant, sollte zum Jahreswechsel prüfen:

  • Passt der Monatsverdienst noch unter die Grenze?
  • Müssen Stunden angepasst oder Verträge umgestellt werden?
  • Wie verändern sich die Pauschalabgaben (rund 31 % zusätzlich auf jeden Euro Lohn)?

Was bedeutet das für Ihren Markt?

Jede Mindestlohnerhöhung wirkt doppelt: auf den Lohn und auf alle prozentualen Abgaben. Bei einer Abrechnung je Warenträger sind Lohnanpassungen im vereinbarten Satz berücksichtigt – Sie planen mit festen Kosten je Palette statt mit Stundenzetteln.

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