Einführung
Zum 1. Januar 2027 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde und die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro monatlich. Diese Anpassungen sind für Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel, wie EDEKA, REWE oder WASGAU, relevant, da sie Auswirkungen auf die Arbeitszeit und Personalkosten von Minijobbern haben.
Mindestlohn und Verdienstgrenze 2027
Der Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 633 Euro monatlich bzw. 7.596 Euro jährlich. Die Berechnung basiert auf einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden:
- Formel: Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 / 3
- Für 2027: 14,60 € × 130 / 3 = 632,67 € (aufgerundet 633 €)
Auswirkungen auf Arbeitszeit und Verdienst
Die maximale Arbeitszeit für Minijobber bleibt trotz der Erhöhung des Mindestlohns bei etwa 43 Stunden im Monat (633 € / 14,60 €). Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn, verringert sich die mögliche Arbeitszeit entsprechend.
Die monatlichen Verdienste können schwanken, solange die jährliche Verdienstgrenze von 7.596 Euro nicht überschritten wird. Beispiel:
- 3 Monate à 750 € = 2.250 €
- 9 Monate à 500 € = 4.500 €
- Jahresverdienst = 6.750 € (unterhalb der Grenze)
Ausnahmen beim Überschreiten der Verdienstgrenze
Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze ist erlaubt, etwa bei Krankheitsvertretung. Dabei darf der Verdienst in diesen Monaten das Doppelte der Verdienstgrenze (1.266 Euro) nicht überschreiten und maximal in zwei Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten auftreten.
Beispiel:
- 11 Monate à 600 € = 6.600 €
- 1 Monat à 1.200 € (Krankheitsvertretung)
- Jahresverdienst = 7.800 € (Überschreitung, aber zulässig)
Was bedeutet das für Ihren Markt?
Für Marktleitungen und selbständige Kaufleute im Lebensmitteleinzelhandel bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze:
- Personalkosten steigen: Höherer Stundenlohn führt zu höheren Lohnkosten bei gleicher Arbeitszeit.
- Arbeitszeitplanung: Die maximale Arbeitszeit für Minijobber bleibt bei ca. 43 Stunden im Monat, was bei höherem Stundenlohn die Flexibilität bei der Einsatzplanung einschränken kann.
- Verdienstkontrolle: Es ist wichtig, sowohl die monatlichen als auch die jährlichen Verdienstgrenzen im Blick zu behalten, um den Minijob-Status nicht zu gefährden.
- Schwankende Arbeitszeiten: Bei unvorhersehbaren Mehrstunden (z. B. Krankheitsvertretung) können Minijobber vorübergehend mehr verdienen, ohne den Status zu verlieren.
Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Arbeitszeiten und Verdienste ist daher unerlässlich, um Sozialversicherungsrechtliche Folgen zu vermeiden.
Mehr Informationen zur Abrechnung finden Sie bei uns unter So rechnen wir ab.