Wer im Markt kalkuliert, denkt beim Personal oft zuerst an den Stundenlohn. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 €. Die tatsächlichen Kosten je Stunde, in der wirklich Regale gefüllt werden, liegen aber deutlich darüber.
Abgaben beim Minijob
Für eine gewerbliche Minijob-Aushilfe zahlt der Arbeitgeber 2026 pauschal:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung
- 2 % Pauschsteuer
- Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld (zusammen rund 1,2 %)
- dazu die gesetzliche Unfallversicherung (je Berufsgenossenschaft verschieden)
Zusammen sind das gut 31 % auf den Lohn.
Bezahlt, aber nicht produktiv
Urlaub, Feiertage und Krankheit werden bezahlt, ohne dass Ware ins Regal kommt. Bei 20 Urlaubstagen, rund 10 Feiertagen und einem branchenüblichen Krankenstand von etwa 6 % sind rund 17 % der bezahlten Zeit nicht produktiv. Jede produktive Stunde wird dadurch um etwa ein Fünftel teurer.
Gemeinkosten, die oft vergessen werden
- Recruiting und Einarbeitung: Bei Aushilfen ist die Fluktuation hoch. Anzeigen, Gespräche und die ersten Tage der Einarbeitung kosten schnell mehrere hundert Euro je Einstellung.
- Lohnabrechnung und Verwaltung: Abrechnung, Meldungen, Unterlagen.
- Arbeitskleidung und Arbeitsschutz.
- Führung: Einsatzplanung, Vertretung bei Ausfall, Kontrolle der Arbeit – meist durch Marktleitung oder Stellvertretung, deren Zeit ebenfalls Geld kostet.
Das Ergebnis
In unserem Rechenbeispiel kommt eine Minijob-Aushilfe zum Mindestlohn auf rund 26 € je produktiver Stunde – fast das Doppelte des Stundenlohns. Eine sozialversicherte Teilzeitkraft liegt bei rund 24 €.
Was bedeutet das für Ihren Markt?
Vergleichen Sie bei Angeboten für Regalservice nicht den Stundenlohn, sondern Ihre Vollkosten je produktiver Stunde. Bei einer Abrechnung je Warenträger zahlen Sie nur für erledigte Arbeit – Ausfallzeiten, Fluktuation und Führung trägt der Dienstleister.