Karriere · Minijob · Regalbefüllung

Minijob im Supermarkt

Als Minijobber bei Elena's Regalservice füllen Sie in einem Supermarkt in Ihrer Nähe die Regale auf – Getränke oder Trockensortiment, zu festen Zeiten. Im Minijob verdienen Sie bis zu 603 € im Monat, ohne dass Lohnsteuer oder eigene Sozialabgaben vom Lohn abgehen (Ausnahme: Rentenversicherung, von der Sie sich befreien lassen können).

Unsere Partnermärkte sind EDEKA-, REWE-, WASGAU- und weitere Supermärkte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

  • Feste, planbare Einsatzzeiten
  • Wohnortnaher Markt
  • Ab dem gesetzlichen Mindestlohn
  • Einarbeitung vor Ort
  • Bewerbung ohne Anschreiben

20 passende Stellen

In: Südpfalz · Vorderpfalz · Westpfalz & Südwestpfalz · Rheinhessen & Mainz · Mannheim & Rhein-Neckar · Raum Karlsruhe & Mittelbaden · Pforzheim & Enzkreis · Stuttgart & Umland · Schwarzwald, Baar & Heuberg · Freiburg & Südbaden · Sigmaringen, Neckar-Alb & Oberschwaben

So läuft deine Bewerbung

  1. 1

    Kurz bewerben

    Formular der Stelle ausfüllen – ohne Anschreiben, in rund zwei Minuten. Ein Lebenslauf ist freiwillig.

  2. 2

    Wir rufen an

    Innerhalb weniger Tage melden wir uns telefonisch und klären Arbeitszeiten, Umfang und Startdatum.

  3. 3

    Probetag im Markt

    Du lernst den Markt, dein Team und deine Teamleitung kennen und siehst, wie die Arbeit abläuft.

  4. 4

    Vertrag digital

    Personalbogen und Arbeitsvertrag unterschreibst du bequem am Handy. Kein Papierkram, keine Wege ins Büro.

  5. 5

    Start mit Einarbeitung

    Deine Teamleitung arbeitet dich im Markt ein. Feste Zeiten, festes Team, fester Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich im Minijob verdienen?

Im Jahr 2026 bis zu 603 € im Monat. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.

Muss ich im Minijob Steuern oder Sozialabgaben zahlen?

Lohnsteuer und Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nicht selbst. Zur Rentenversicherung zahlen Sie einen kleinen Eigenanteil – davon können Sie sich auf Antrag befreien lassen.

Kann ich den Minijob neben meinem Hauptjob machen?

Ja, einen Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürfen Sie haben, ohne dass er mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird.

Brauche ich Erfahrung im Einzelhandel?

Nein. Sie werden im Markt eingearbeitet und haben einen festen Ansprechpartner. Wichtig sind Zuverlässigkeit und Freude an körperlicher Arbeit.

Wie bewerbe ich mich?

Über das Formular der jeweiligen Stelle – ohne Anschreiben, in rund zwei Minuten. Ein Lebenslauf ist freiwillig. Wir melden uns innerhalb weniger Tage telefonisch bei Ihnen.